Pflege für zu Hause

Pflegehilfsmittel und auch technische Hilfen gehören innerhalb der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege. Diese können in den meisten Fällen neben den anderen Leistungen der häuslichen Pflege, wie Sie der  Pflegegeld Tabelle entnehmen können, geleistet werden. Auch Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können gewährt werden.

Der Zweck dieser Pflegehilfsmitteln ist es, die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu erleichtern oder auch zu lindern und ihm eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Um einen Anspruch an Pflegehilfsmittel zu haben, muss die Vorversicherungszeit erfüllt sein, die Pflegebedürftigkeit muss festgestellt sein, die Pflege muss von zu Hause aus erfolgen und die Krankenversicherung hat keine Leistungspflicht.

Es gibt einmal Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege. Dazu gehören Treppenlifte oder Pflegebetten. Bei jenen wird zwischen manuell und motorbetriebenen verstellbaren Betten unterschieden. Auch gehören dazu Kinder- und Kleinwüchsigenbetten. Natürlich ist das Pflegebettzubehör, wie Bettverlängerungen, Bettverkürzungen, Seitengitter, Aufrichthilfen und auch Fixierbandagen, mit inbegriffen. Zum Bettzubehör für die Pflegeerleichterung zählen auch Einlagenrahmen oder auch Rückenstützen, welche manuell und auch motorbetrieben verstellt werden können. Der Toilettenstuhl, verschiedenen Hebegeräte und auch Pflegeliegenstühlen gehören mit zu den Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege. Weitere News zum Thema Pflege zu Hause finden Sie hier.

Zum anderen gibt es auch Hilfsmittel zur Körperpflege beziehungsweise Hygiene. Dazu gehören Produkte zur Hygiene im Bett, wie beispielsweise Bettpfannen, Urinflaschen, Urinflaschhalter oder auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, und auch Waschsystem, wie zum Beispiel Kopfwaschsysteme, Duschwagen oder auch Ganzkörperwaschsysteme.

Desweiteren gibt es auch Hilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung beziehungsweise Mobilität. Darunter versteht man die Notrufsysteme, Mobilitätshilfen, wie Rollstühle, Gehwagen oder auch Gehgestelle, und auch technische Küchengeräte, um hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichten zu können.

Auch gibt es Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden. Darunter sind mit inbegriffen die Lagerungshilfen, wie zum Beispiel Lagerungsrollen oder auch Lagerungskissen und Felle.
Und zum Schluss gibt es zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Darunter zählt man saugende Bettschutzeinlagen, Inkontinenzmaterial, Schutzbekleidung und auch Hände- und Flächendesinfektionsmittel.
Zu den Hilfsmitteln gehören nicht Mittel des täglichen Lebensbedarfs, die einen allgemeine Verwendung haben und zudem üblicherweise von mehreren Personen benutzt werden oder in einem Haushalt vorhanden sind.

Wussten Sie schon, dass alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben?